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Für diese Szenarien sind wir da

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Als Geschäftsführer/-in haften Sie nach innen und außen
  • Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wurde fahrlässig ein Fehler begangen – das Finanzamt forderte vom verantwortlichen Geschäftsführer persönlich den Ausgleich.
  • Wegen zollrechtlichen Deklarationsfehlern bei der Ausfuhr bestimmter Güter, kam es zu vertragsrelevanten Lieferverzögerungen – der Kunde verlangte daraufhin eine Vertragsstrafe. Für die Begleichung wurde der verantwortliche Geschäftsführer haftbar gemacht.
  • Die Anschaffung neuer Inventarbestandteile verstieß gegen einen Lieferantenvorbehalt in den Regelungen zum allgemeinen Geschäftsablauf – der verantwortliche Geschäftsführer wurde durch den Gesellschafter in Haftung genommen.

In all diesen Konstellationen schützt die D&O-Versicherung durch Zahlungen das Privatvermögen der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers. Sind die Vorwürfe ungerechtfertigt, werden diese durch den Versicherer abgewehrt.

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Ransomware-Attacke mit Lösegeldforderung

Ein Unternehmen in der Logistikbranche wurde Opfer eines Verschlüsselungs-Trojaners mit anschließender Lösegeldforderung. Der Kunde informierte uns unmittelbar, als der Cyber-Angriff bemerkt wurde. Kurz darauf meldeten sich die Täter mit den Forderungen zur Datenfreigabe.

Um die Art der Attacke sowie den Schaden am IT-System zu bestimmen, schickte der Versicherer Experten der HiSolutions AG zum Kunden vor Ort. Zusätzlich wurde ihm ein Spezialist zur Seite gestellt, der die Betriebsunterbrechungskosten ermitteln sollte. Um eine lange und unternehmensschädigende Betriebsunterbrechung zu vermeiden, wurde zügig ein mobiles Rechenzentrum aufgebaut, welches als Hilfssystem bis zur Wiederherstellung der IT-Systeme des Versicherungsnehmers fungierte.

Weil der Kunde eine Cyberversicherung abgeschlossen hatte, wurden ihm die Kosten für die Betriebsunterbrechung von ca. 50.000 Euro und die Kosten für die Daten- und Systemwiederherstellung von ca. 470.000 Euro erstattet.

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Manchmal gibt es Schäden, für die niemand haftet

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben täglich das Beste. Unter Zeitdruck, bei fehlender Konzentration etc. entstehen Fehler, wegen dem sogenannten Privileg der Arbeitnehmerhaftung fehlt für den Arbeitgeber die Möglichkeit eines Regresses.

Einige mögliche Szenarien aus dem Alltag:

  • Von einem Mitarbeiter falsch bestellte und speziell für das bestellende Unternehmen angefertigte Waren werden vom Lieferanten nicht zurückgenommen.
  • Fehlerhafte Eingaben einer Mitarbeiterin in das Lohnbuchungssystem führen zu überhöhten Bonuszahlungen an einen Mitarbeiter, diese können infolge von Verjährung nicht mehr zurückgefordert werden können.
  • Ein Mietvertrag über Gewerberäume wird durch den eigentlich zuständigen Mitarbeiter nicht rechtzeitig gekündigt, nicht mehr genutzte Räumlichkeiten müssen bis zum nächsten Kündigungstermin weiter bezahlt werden.

Die Eigenschadenversicherung greift also dort, wo die marktüblichen D&O-Versicherungen, Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen an ihre Grenzen stoßen.

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Jährlich über 200.000 Brände in Deutschland

Meist brannte es in Wohnungen, entsteht jedoch im Unternehmen ein Brand, ist der Sachschaden oft verheerend. Häufig entstehen Brände durch menschliches Fehlverhalten, aber auch Defekte an elektrischen Anlagen, Naturgewalten und Brandstiftung führen zu solchen Schadenereignissen. Es ist wichtig, dass alle Versicherungswerte korrekt ermittelt wurden und im Laufe der Jahre regelmäßig überprüft werden. In der Regel kommt es nach dem Brand zu einer Betriebsunterbrechung, nicht selten sind die daraus resultierenden Vermögensschäden größer als der Sachschaden. Das Unternehmen muss weiter Gehälter, Mieten und Leasingkosten zahlen, eine solche Situation kann sehr schnell existenzbedrohend werden.

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